Hinweisgeberschutzgesetz

Am 02.07.2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft. Damit wurden die Vorgaben der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ der EU (2019/1937) in nationales Recht umgesetzt.

Wir haben die Möglichkeit eines Meldekanals nach den Vorgaben des HinSchG als interne Meldestelle über eine Softwarelösung geschaffen. Diese steht nicht nur unseren Mitarbeitenden sondern auch Dritten, z. B. Dienstleistenden und Kund:innen zur Verfügung.

Sie können das digitale System ab sofort über den nachfolgenden Link erreichen:

https://mense-autohaus.wportal.info/

Zudem steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, entsprechende Hinweise mündlich unter der unten angegebenen Telefonnummer bei unserem Compliance-Beauftragten abzugeben:

Herr Dennis Mense
HR Business Partner / Compliance-Beauftragter
Telefon: +49 5241 9302-564