
Dienstwagenbesteuerung: Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro
Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen
Profitieren Sie von attraktiven steuerlichen Vorteilen bei der Anschaffung betrieblicher Elektrofahrzeuge:
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Degressive Abschreibung: Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt eine degressive Abschreibung mit 75 % im ersten Jahr – ideal zur schnellen Kostenreduktion.
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Abschreibungsdauer: Der verbleibende Betrag wird über insgesamt 6 Jahre abgeschrieben.
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Verbesserte Dienstwagenregelung: Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 %-Versteuerung steigt von bisher 70.000 € auf 100.000 € – mehr Auswahl bei der Fahrzeugwahl, weniger steuerliche Belastung.
Nutzen Sie jetzt den steuerlichen Rückenwind für Ihre Elektromobilitätsstrategie!