eUp Hauspreis
WLTP: Kraftstoffverbrauch kombiniert: 14,4 kWh/100 km ⁠ und CO2-Emission kombiniert: 0 g/km. Angaben zu den Kraftstoffverbräuchen und CO₂-Emissionen sowie CO₂-Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/Rädersatz.

e-up! Edition

e-up! Edition | 61 kW (83PS) | 32,3 kWh 1-Gang-Automatik | Lackierung: Teal Blue

 

Unser Hauspreis: 23.465€

Bafa-Förderung und Umweltbonus² bereits eingerechnet

Nur solange der Vorrat reicht

Kurzfristige Lieferung noch im Jahr 2023

inkl. Werksauslieferung

Weitere Konfigurationen möglich

Ausstattungshighlights:

  • Multifunktionslenkrad in Leder
  • Ambientebeleuchtung
  • Vordersitze beheizbar
  • Einparkhilfe – akustische Warnsignale bei Hindernissen im Heckbereich
  • Geschwindigkeitsregelanlage
  • Rückfahrkamera „Rear View“
  • Digitaler Radioempfang DAB+, 
  • Maps + More Dock
  • Klimaanlage „Climatronic“ mit Aktiv-Kombifilter
  • 4 Leichtmetallräder „Blade“ 5 J x 15
  • Telefonschnittstelle
  • Seitenscheiben hinten und 
  • Heckscheibe abgedunkelt
  • Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar
  • Schalthebelknauf in Leder 
  • u.v.m.
Unser Hauspreisangebot: e-up! Edition

Fahrzeugdaten

Verbrauchs- und Emissionswerte

CO₂-Effizienz

für den ausgewählten Motor ermittelt auf der Grundlage der gemessenen CO₂ Emissionen und unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs Jahressteuer ⁠für dieses Fahrzeug: 0,00 € / Jahr

Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.

Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 km:
Stromkosten bei einem Preis von 0,294 € je Kilowattstunde: 846,72 €

Bei den angegebenen Kraftstoffpreisen handelt es sich um die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger veröffentlichen Durchschnittspreise

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Umweltbonus: Mit Stand vom 01.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind bis zum 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ab dem 01.09.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen reduziert. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller/in zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden.Bei Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs verbunden mit dessen Zulassung und Antragsstellung beim BAFA im Jahr 2023 beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Bei Antragstellung im Jahr 2024 beträgt der Umweltbonus für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 45.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro). Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie finden die entsprechenden Positionen auf der Rechnung ausgewiesen. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Die Gewährung des Umweltbonus endet spätestens am 31.12.2024. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.