Autohaus Mense bietet seinen gewerbliche Kunden aus der Europäischen Union Gebrauchtfahrzeuge aller Marken an.
Vor Vertragsabschluss benötigen wir folgende Unterlagen von unseren Kunden aus der Europäischen Union:
Folgende Zahlungsmöglichkeit bieten wir unseren Kunden in der Europäischen Union an:
Leider können wir nur Überweisungen von dem Geschäftskonto unser Kunden im Europäischen Ausland akzeptieren. Der Geldeingang muss dabei am Tag der Abholung verzeichnet sein.
Wie wird die Abholung des Fahrzeuges durchgeführt?
Nachdem wir die vorliegenden Unterlagen gesichtet haben und es zu einem Vertragsabschluss gekommen ist, benötigen wir die Information, wer die Abholung des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge durchführt:
Erfolgt die Abholung durch eine Spedition, benötigen wir den Namen und Anschrift der Spedition, den Nachweis des Auftrages durch den Auftraggeber, den CMR Frachtbrief mit Empfangsbestätigung durch den Auftragsgeber sowie die Spediteursbescheinigung über die Verbringung
Die Abholung kann auch durch den Auftraggeber selbst oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Bevollmächtigte muss eine Vollmacht des Geschäftsführers oder Inhabers vorlegen und vorher der Mense GmbH namentlich bekannt gegeben werden.
In diesem Fall muss eine unterschriebene Abnehmerversicherung durch den Auftraggeber oder Bevollmächtigten vorliegen.
Wichtig: Es ist notwendig, die Abholung des bzw. der Fahrzeuge mindestens zwei Werktage vorher anzumelden!